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Rufmord im Internet

Rufmord im Internet

kann für jede Firma oder Privatperson existenzbedrohend sein. Besonders schlimm in den Auswirkungen kann ein Rufmord oder Verleumdung per Internet sein, wenn dies zu spät bemerkt wird, und die ursprünglichen Fundstellen bereits von anderen Seiten verlinkt und somit verbreitet wurden.

Der gute Ruf eines Unternehmens gehört heutzutage zu den wichtigsten Werten für eine langfristig erfolgreiche Geschäftstätigkeit einer jeden Firma oder freiberuflich arbeitenden Person, wie z.B. Ärzte, Handwerker, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.  Die Online-Reputation oder digitale Reputation entsteht durch alles, was über ein Unternehmen, eine Dienstleistung oder ein Produkt im Internet veröffentlicht wird, und ständig von potentiellen Kunden abrufbar ist .

Wissen Sie eigentlich ganz genau, was in diesem Moment jemand über Sie, Ihre Praxis, Ihre Firma,  Familie oder Ihre Kinder im Internet mit ein paar Clicks herausfinden kann ? Vermutlich nicht. Kein Wunder, denn bei den Millionen von Webseiten ist das auch so gut wie unmöglich. Dabei könnten unbedachte Einträge im Internet unerwünschte Konsequenzen nach sich ziehen.

Man denke hier nur mal an die eigenen Kinder, die unvorsichtig und leichtgläubig private Informationen auf öffentlich zugänglichen Plattformen einstellen. Oder Dritte, wie Klassenkameraden, veröffentlichen ohne Bedenken Schnappschüsse von der letzten Privatparty. Auch Fotos der Betriebsfeier, vor mehreren Jahren, könnte ein Kollege in einem Online-Fotoalbum eingestellt, und somit für jedermann öffentlich sichtbar gemacht haben. All diese Informationen könnten noch Jahre später abrufbar sein, und negative Auswirkungen für Sie haben, denn das Internet vergisst so gut wie nichts !

Ca. 48 Prozent aller Personalberater nutzen heutzutage Informationen aus dem Internet, um sich ein Bild von potenziellen Mitarbeitern zu machen.

Viele meiner Klienten wenden sich an mich, weil falsche oder peinliche Behauptungen über Sie im Netz zu finden sind oder weil sie vermuten, daß dies der Fall sein könnte.

Laut einer aktuellen Studie durchforstet etwa die Hälfte aller Personalberater das Internet, um sich potenzielle Bewerber vor einer Anstellung einmal etwas genauer anzusehen.

Längst vergessen, kursieren auch noch Jahre später Fotos und Videos von der Abifeier durchs Netz, oder Foreneinträge, welche irgendwann einmal wichtig waren, und mit spitzer Feder verfasst wurden.

Oft stellt auch der oder die “Ex” private Fotos oder Tatsachenberichte ins Netz, um dem ehemaligen Partner zu schaden. Ging man im Streit auseinander, ist auch eine deftige Verleumdung denkbar.

Man kann also jedem, der sich einen neuen Job sucht, nur raten, im Vorfeld das Internet nach Jugendsünden zu durchsuchen oder von einem versierten Fachmann durchsuchen zu lassen.

Juristische Begriffe und Strafen zu Rufmord und Verleumdung :

§ 185 StGB Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 186 StGB Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Veröffentlichung von peinlichem oder obszönem Material

Rufmörder verwenden gerne sämtliches Material, welches ihnen zur Verfügung steht. Peinliches oder sogar obszönes Bild- und Videomaterial vom Opfer sind dabei natürlich am wirkungsvollsten.

Einmal im Internet hochgeladen, ist dieses Material innert weniger Minuten im regionalen Online-Magazin oder auf YouTube zu bestaunen und kann von dort relativ schnell verlinkt und somit verbreitet werden. Der  so genannte  “shitstorm” wurde in den letzten Jahren zu einem gefürchteten Instrument, wenn es galt, den Ruf einer Person oder einer Firma schlagartig und nachhaltigst zu zerstören.

“Es braucht 20 Jahre, um einen guten Ruf aufzubauen und nur 5 Minuten, ihn zu zerstören.”

sagte Warren E. Buffet (amerikanischer Investor)

Dieses, für unbeteiligte Andere, »amüsante« Material wird dann in den sozialen Netzwerken sehr gerne kopiert und weiterverbreitet. Später wird es dann  sehr schwierig, bis fast unmöglich, eine vollständige und dauerhafte Löschung aller Fundstellen zu bewirken.

Noch perfider ist allerdings die Veröffentlichung von verfälschtem Bild- und Videomaterial, welches den Betroffenen nicht wirklich zeigt, aber man könnte annehmen, dass es sich um diesen handelt.

Speziell auf den Seiten für schnelle Sexkontakte werden hierbei vom Rufmörder ein Mix aus echten Bildern, welche das Opfer (angezogen) zeigen mit beliebigen, in Haarfarbe und Körperstatur ähnlichen, diesmal obszönen Bildern gemischt und hochgeladen, bei welchen man das Gesicht nicht genau erkennt.

Der Rufkiller braucht dann nur noch eine eMail an die Facebook-Bekannten des Opfers zu versenden, mit dem Inhalt: »Schaut Euch mal diesen Schweinkram von XYZ an …«, und die ahnungslose Lehrerin am Gymnasium kann sich einen neuen Job suchen, sobald die Kids in der grossen Pause im Schulhof diese Bilder von Handy zu Handy übertragen und “benoten”.

Dagegen vorzugehen, ist äusserst schwierig, da Sie ja nicht wirklich auf dem Bild zu sehen sind, und somit auch kein “Recht am Bild” haben.  Auch in einem solchem Fall werde ich versuchen, Ihnen zu helfen.

mobbing im internet

Mit verfälschten Bildern dieser Art, massenhaft veröffentlicht u.a. auf mehreren Blogs, wurde ein Opfer über 2 Jahre lang gestalkt und politisch diffamiert. Unter anderem erschien dieses Bild schliesslich auf der Seite eines muslimischen Hasspredigers, mitsamt rassistischen Kommentaren und der kompletten Heimatadresse des Opfers. Das Opfer wurde von mir beraten und Spiegel TV griff diesen Fall in einer TV-Reportage zu Stalking und Mobbing auf.

Hier sehen Sie einen Ausschnitt dieser TV-Sendung zu Mobbing und Rufmord, bei welcher ich der bezeichnete Onlinedetektiv bin:

Freiberufler leben vom guten Ruf !

Dieser kann im Internet jedoch sehr schnell und nachhaltig Schaden nehmen. Diffamierende Äußerungen und Diskreditierungen unzufriedener Kunden, Patienten oder neidischer Konkurrenz, in einschlägigen Bewertungsportalen gepostet, sind nicht nur ärgerlich. Sie können auch absolut geschäftsschädigend sein, und schliesslich existenzbedrohend werden. Auch wenn die Anschuldigungen vollkommen unbegründet oder falsch sind: juristisch dagegen vorzugehen, macht die Sache meistens nicht besser, und es dauert oftmals sehr lange, bis sich Erfolge einstellen. Aufmerksamkeit darauf zu lenken, verstärkt den Effekt negativer Werbung sogar eher noch oder ermutigt den Störer sogar in seinem Tun fortzufahren.

Sie müssen sich aber dennoch nicht einfach mit negativer Publicity abfinden und ein Opfer bleiben. Besser ist es, aktiv zu werden. Ich helfe Ihnen dabei mit

Sofortmaßnahmen

Ich kümmere mich schnellstmöglich um unliebsame, falsche oder längst überholter Einträge im Internet. Oft wird hierzu auch ein versierter Rechtsanwalt eingeschaltet, falls eine einfache Anfrage beim Provider nichts fruchtet.

Maßnahmen zur Erhaltung Ihrer guten Reputation

  • Ich überwache automatisiert alle relevanten Medienangebote kontinuierlich mit der Erstellung mehrerer Such-BOTs, um rufschädigende Einträge frühzeitig zu entdecken.

Ziel ist es, Ihnen wieder zu einer optimalen Reputation im Internet zu verhelfen. Ihr guter Ruf verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Konkurrenz – und bietet zugleich auch die Möglichkeit, neue Kunden, Patienten oder Mandanten zu gewinnen.

Guter Ruf – ich helfe beim schützen und wiederherstellen Ihrer Online-Reputation

Viele zufriedene Klienten, aus dem privat- wie geschäftlichen Bereich, haben mir in den vergangenen fünfzehn Jahren bereits vertraut. Gerne helfe ich auch Ihnen, sich gegen Diffamierung, Verunglimpfung, Verleumdung, Cyber-Mobbing und Persönlichkeitsverletzungen per Internet zur Wehr zu setzen.

Ich recherchiere und interveniere für Sie, wenn´s brennt, und ich steuere aktiv den Ruf Ihres digitalen Ichs.

  • nachhaltige Sicherung Ihres guten Rufs mittels personalisierten Such-BOTs

Internetdetektei Mathias Kindt-Hopffer

Wie ich Ihnen helfen kann und was es kostet

Glauben oder wissen Sie, das etwas rufschädigendes über Sie im Internet verbreitet wird ? Vielleicht wurden diffamierende Texte und Bilder oder Fotomontagen von Ihnen im Netz veröffentlicht ?

Möchten Sie einen Mobber im Internet aufspüren lassen und Beweise sichern ?

Ich biete Ihnen meine Unterstützung bei

Recherche im Internet nach Fundstellen mit Text und Fotos zu Ihrem Namen

Erfahrung in Online-Krisenkommunikation & Shitstorms

Besondere, jahrelange, Erfahrung bei Problemen mit Einträgen auf WIKIPEDIA

Eine gründliche Basis – Recherche im Internet mit meiner ausführlichen persönlichen Beratung zu Ihrem Problem kostet -je nach Aufwand – ab 800,- Euro

Anschliessend sprechen wir ab, ob und wie weiter vorgegangen werden kann und was es kostet. Die Suche nach Einträgen geschieht automatisiert, sowie von Hand mit verschiedenen Spezialsuchmaschinen und es dauert etwa 7 Tage, bis vernünftige Ergebnisse vorliegen können. Als ehemaliger Hacker finde ich mehr, als Google & Co ! Eine Garantie auf Suchergebnisse kann ich jedoch leider nicht geben !

Erbringt meine ausführliche Recherche keine Ergebnisse, so ist dies auch ein Ergebnis, und könnte Ihnen innerliche Ruhe verschaffen ! 

Achtung ! Ein Personenschutz wird von mir nicht angeboten – hier verweise ich auf Polizei und Sicherheitsdienste.

Ich mache selbst auch keine Rechtsberatung, arbeite jedoch mit einem versierten Medienanwalt zusammen, der oftmals ins Spiel kommt, wenn es um Löschung von Einträgen  bei Google & Co geht.

Mein Aufgabengebiet beschränkt sich ausschließlich auf die Recherche im Internet und meine Expertise und Beratung


Kontaktieren Sie mich per Telefon für eine persönliche Beratung:

 06084 9189881  (Direktwahl Detektei Kindt-Hopffer)

oder schreiben Sie mir eine eMail : info@internetdetektei.org


Rufmord im Internet kann für jede Firma oder Privatperson existenzbedrohend sein. Der gute Ruf eines Unternehmens gehört heute mit zu den wichtigsten Werten für eine langfristig erfolgreiche Geschäftstätigkeit